Premiere: Erstes Amtsgericht fällt Urteil zur Mietpreisbremse
Das Amtsgericht Lichtenberg hat in einem Streitfall um die Mietpreisbremse ein Urteil gefällt. Damit liegt erstmals ein Urteil eines Berliner Gerichts vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.
Die Parteien des Rechtsstreits hatten am 16.10.2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer 73,95 m² großen Wohnung in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen. Die Miete hierfür betrug 562,02 Euro was einer Kaltmiete von 7,60 Euro pro m2 entspricht. Die Mieter beanstandeten dies bei der Vermieterin, da die Miete laut Mietpreisbremse um 32,47 Euro monatlich zu hoch sei. Da die Vermieterin sich nicht auf eine niedrigere Miete einließ, erhoben die Mieter Klage und forderten die überhöhten Zahlungen von 227,29 Euro für die Monate November 2015 bis Mai 2016 zurück.
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Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.08.2016, Az. 2 C 202/16